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Covid Tests im Vergleich

Als ein Mittel zu Pandemiebekämpfung haben sich in Österreich inzwischen COVID-19 Tests bewährt. Ein COVID-19 Test dient als Nachweis, ob eine Person aktuell mit dem COVID-19-Virus infiziert ist oder nicht. Somit dienen die Tests dazu, infizierte Personen zu erkennen und mögliche Kontaktpersonen festzustellen. Dadurch sollen Infektionsketten und auch die Weiterverbreitung des Virus verhindert werden.

Zu Beginn der Pandemie wurden allen voran Personen mit Symptomen oder Kontaktpersonen von Infizierten getestet. Seither wurde die Teststrategie in Österreich massiv ausgeweitet. Mittlerweile dient ein negativer COVID-19 Test auch dem Nachweis „einer geringen epidemiologischen Gefahr“.  Denn obwohl eine Person keine Symptome aufweist, kann es trotzdem sein, dass sie sich mit dem Virus infiziert hat. Wird diese Infektion nicht erkannt, kann diese Person trotzdem weitere Personen mit dem Virus anstecken. Gerade beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen, ist es daher wichtig, den aktuellen Status zu kennen. Aus diesem Grund gilt für bestimmte Aktivitäten des (öffentlichen Lebens) der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests als verpflichtend. Auch wenn man Kontakt mit einer infizierten Person hatte, wird dazu geraten, eine Infektion mittels COVID-19 Test auszuschließen.

Während zu Beginn der Pandemie hauptsächlich auf sogenannte PCR-Test gesetzt wurde, gibt es mittlerweile mehrere Möglichkeiten, das Virus mittels Testverfahren nachzuweisen. Im Groben wird zwischen den genauen PCR-Tests und den schneller durchführbaren, jedoch ungenaueren Antigen-Tests unterschieden. Die Abnahmemethode unterscheidet sich je nach Testart. Im folgende bieten wir eine Übersicht über verschiedene Testmöglichkeiten:

TestartAbnahmeartVorteileNachteile
PCR-TestNasen-Rachen-AbstrichHohe Genauigkeit (=Sensitivität)Längere Auswertungsdauer
Gurgellösung oder „Lolli-Test“
Antigen-TestNasen-Rachen-AbstrichSchnelles Ergebnis, einfache DurchführungGeringe Genauigkeit
„Nasenbohrertests“

PCR Test

PCR bedeutet „Polymerase-Ketten-Reaktion“ und ist ein hochempfindliches molekularbiologisches Verfahren. Es dient dazu, das Erbgut des SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen und wird in der Diagnostik weiters bei zahlreichen anderen Infektionskrankheiten eingesetzt. Eine PCR-Testung gilt nach heutigem Stand als „Goldstandard“ und wird nur in dazu zertifizierten Laboren durchgeführt.

Damit das Virus nachgewiesen werden kann, muss zuerst eine Probe abgenommen werden. Dabei wird mit einem langen Wattestäbchen das notwendige Material aus dem Nasen-Rachen-Bereich entnommen. Ein Nasen-Rachen-Abstrich sollte dabei nur von medizinischem Personal durchgeführt werden, um die Probe korrekt zu entnehmen (mittels Drehbewegungen direkt an der Schleimhaut). Eine Abnahme mittels Gurgellösung ist bei sogenannten „Gurgeltests“ ebenso möglich. Der Gurgeltest kann auch selbstständig durchgeführt werden. Beim Gurgeltest wird Material entnommen, indem die zu testende Personen eine Gurgellösung für ca. eine Minute im Mund spült. Die Gurgellösung verbindet sich mit dem Speichel. Aus dieser Probe kann ebenso das Virus nachgewiesen werden. Sogenannte „Lollipop-Tests“ kommen vor allem bei kleineren Kindern zum Einsatz. Diese funktionieren nach demselben Prinzip, jedoch wird hier die Lösung nicht gegurgelt bzw. gespült, sondern an der Testspitze „gelutscht“. Das entnommene Material wird bei allen Tests im Anschluss ans Labor geschickt und dort ausgewertet.

Im Labor wird das abgenommene Material in mehreren Zyklen vervielfältigt, um die Menge des Virusmaterials feststellen zu können.  Je nachdem, wie viele Zyklen durchlaufen werden mussten (ct-Wert-Angabe), ergibt sich ein Rückschluss auf die gegebene Viruslast. Wegen der Vervielfältigung, sowie der Durchführung im Labor dauert es länger, bis man das Testergebnis erhält. Die Vorteile von PCR-Tests sind die hohe Genauigkeit (= Sensitivität) und dass das Virus bereits in früheren Stadien der Krankheit und wenn keine Symptome vorliegen, erkannt werden kann.

Antigen-Test

Um bei Symptomen oder einem Infektionsverdacht schneller Gewissheit über eine mögliche Infektion zu erlangen, kann ein Antigen-Test durchgeführt werden. Antigentests sind ein wichtiges Mittel in der österreichischen Teststrategie und dienen auch der schnellen Selbstkontrolle. Diese Tests können sowohl durch medizinisch geschultes Personal als auch durch Laien selbstständig durchgeführt werden.

Bei einem Antigentest wird ebenso eine Probe aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen. Weitere Möglichkeiten zur Gewinnung von Probematerial sind sogenannte „Nasenbohrertests“. Nasenbohrertest oder auch „Wohnzimmertests“ enthalten ein Test-Set, welche aus einem Wattestäbchen, einer Flüssigkeit und einem Teststreifen besteht. Die zu testende Person führt selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich vor, das bedeutet, das Wattestäbchen wird nur etwa 2 cm und nicht bis ganz nach hinten in den Nasen-Rachen-Raum eingeführt. Im Anschluss wird das Wattestäbchen mit dem entnommenen Material in eine Lösung getaucht und etwas abgestreift. Die Lösung verbindet sich mit der Probe. Im Anschluss wird die Flüssigkeit auf einen speziellen Teststreifen getropft. Sind Antigene des SARS-CoV-2-Virus im entnommenen Material vorhanden, reagieren diese dort auf die Antikörper im Test-Kit. Das Ergebnis ist positiv und wird durch eine zweite Markierung sichtbar. Sind keine Antigene des Virus in der Flüssigkeit enthalten, wird lediglich ein Kontrollstreifen angezeigt. Das bedeutet, dass keine Reaktion mit den Antigenen des Virus stattgefunden hat und das Virus nicht nachgewiesen werden konnte. Lollipop-Tests für kleinere Kinder gibt es zudem nicht nur als PCR-Test, sondern auch als e Antigen-Test. Das Ergebnis wird dabei direkt nach dem Lutschen am „Testspatel“ angezeigt.

Antigen-Selbsttests ermöglichen eine einfachere Anwendung für nicht geschulte Personen bzw. Laien. Je nach Hersteller variiert die Testabnahme leicht. Durch die Abnahme an der vorderen Nasenwand sind sie als weniger unangenehm einzustufen. Auch in Schulen kommt diese Testart oft zum Einsatz. Jedoch ist bis jetzt unklar, ob die Testabnahme ungenauer ist als jene, die im hinteren Nasen-Rachen-Raum von geschultem medizinischen Personal erhoben wird.

Antigen-Tests bieten den Vorteil, dass die Probeentnahme schnell und einfach selbst durchgeführt werden kann. Das Ergebnis liegt binnen weniger Minuten vor. Jedoch sind diese Tests weniger sensibel, das heißt, dass sie auf das Virus weniger gut anschlagen, als PCR-Tests. Deshalb sind die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests bzw. Selbsttests mit Vorsicht zu genießen. Sie garantieren nicht, dass wirklich keine Infektion vorliegt.

Was sind Antikörper Tests?

Wenn eine Infektion bereits stattgefunden hat, bildet der Körper nach überstandener Krankheit sogenannte „Antikörper“. Diese passen nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip zu den Antigenen (Oberflächenmolekülen) auf dem Virus. Antikörper sind also Eiweißstoffe, die sich an das Virus „erinnern“. Antikörper dienen dabei zum Schutz, sollte der Körper nochmals mit dem Virus in Kontakt kommen. Wenn diese das Virus erneut erkennen, kommt es zu einer schnellen Vermehrung der Antikörper. Das Virus wird bekämpft und unschädlich gemacht.

Das Vorhandensein von Antikörpern deutet also auf eine gewisse „Immunität“ hin. Ein Antikörpertest dient der Feststellung, ob der Körper bereits Kontakt mit dem Virus hatte. Antikörpertests werden im Labor durchgeführt. Dabei wird eine Blutprobe entnommen und analysiert. Konkret wird auf eine spezielle Art von Antikörpern, die IgG-Antikörper, gesucht, die sich gegen das Spike-Protein (Oberflächenprotein) des Virus richten. Diese bilden sich erst 2-3 Wochen nach einer Infektion, bleiben jedoch für mindestens 3-6 Monate im Körper und schützen vor einer erneuten Infektion.

Qualitative Antikörpertests, welche häufig als Schnelltests durchgeführt werden, beantworten nur die Frage, ob Antikörper zum Testzeitpunkt nachweisbar sind. Solche Tests können bei ärztlichem Personal und in Apotheken durchgeführt werden. Allerdings liefern diese Tests keine Aussagen darüber, ob wirklich noch genügend Schutz besteht.

Quantitative Antikörpertests liefern einen genauen Antikörperwert, den sogenannten „Titer“. Dieser dient als ungefährer Richtwert, wie stark ein möglicher Schutz gegen das Virus ist. Der Schwellenwert BAU/ml (Binding anibody units/ml) gilt dabei als internationale Norm und kommt in den meisten Laboren zum Einsatz. Antikörper können ebenso nach einer Impfung durchgeführt werden und geben an, ob der Körper durch die Impfung Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Ab welchem konkreten Wert ein ausreichender Schutz vorhanden ist, ist jedoch noch aktueller Gegenstand von Forschungen. Die Durchführung eines quantitativen Antikörpertest wird daher für gesunde Personen nicht allgemein empfohlen. Bei Personen mit Autoimmunerkrankungen oder mit geschwächtem Immunsystem kann eine Titerbestimmung jedoch dazu dienen, das Ansprechen auf die COVID-19 Impfung festzustellen.

Welche Test gelten wo?

Die „G-Nachweise“ dienen in Österreich als Kontrolle, ob aktuell von einer Person eine „geringe epidemiologische Gefahr“ ausgeht und belegen, dass eine Person entweder „Geimpft“, „Genesen“ oder „Getestet“ ist. Dabei kann es zu regionalen Unterschieden kommen, welche Tests, wo anerkannt werden.

3G Nachweis

Als 3G-Nachweis gilt der Nachweis, dass eine Person entweder geimpft, genesen oder mittels PCR ODER Antigen-Tests getestet wurde. Antigen-Selbsttests gelten jedoch seit Mo, 08.11.21, nicht mehr als Nachweis. Die Probe muss von medizinischem Fachpersonal abgenommen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der 3G-Nachweis gilt aktuell am Arbeitsplatz.

2.5G Nachweis

Als 2.5G-Nachweis gilt der Nachweis, dass eine Person geimpft, genesen oder ausschließlich mittels PCR-Test getestet wurde und ein negatives Ergebnis erhalten hat. Antigen-Tests, selbst wenn diese von medizinischem Fachpersonal abgenommen sind, zählen bei der 2.5G Regel nicht mehr als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

2G Nachweis

Der 2G-Nachweis gilt als Nachweis, dass eine Person geimpft oder genesen ist. Aktuell gilt in Österreich ausschließlich der 2G Nachweis, um bestimmte Orte, wie Restaurants, Kinos, oder Freizeiteinrichtungen, zu besuchen. Ebenso können Personen, welche bis jetzt nur eine Teilimpfung erhalten haben in Kombination mit einem PCR-Test innerhalb einer Übergangsfrist von 4 Wochen, solche Einrichtungen betreten. Für Personen, welche keinen 2G Nachweis vorweisen können, gilt seit Montag, 15.11.21, der Lockdown. Sie dürfen nur noch aus bestimmten Ausnahmegründen (wie Arbeit und Bildung, Deckung der Grundbedürfnisse, Treffen mit engen Bezugspersonen, oder Erholung an der Natur, das Haus verlassen).

2G+ Nachweis

Für den 2G+ Nachweis gilt: Eine Person muss geimpft oder genesen sein UND zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Die 2G+ Regel gilt in Wien künftig als Nachweis für die Nachtgastronomie, sowie bei allen Zusammenkünften ab 25 Personen.

Trotz einer Vielzahl an Möglichkeiten, eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, gilt: Jeder Test ist immer nur eine Momentaufnahme und kein zukünftiger Freibrief. Abstand halten, Hygiene, sowie diverse Schutzmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten, da eine Ansteckung jederzeit erfolgen kann.